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   VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505   

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VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505 (https://dejure.org/2008,73600)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505 (https://dejure.org/2008,73600)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - AN 3 K 07.03505 (https://dejure.org/2008,73600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes; Nachbarschutz von Baugrenzen; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
    Nach dem Bundesverwaltungsgericht haben Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung wie hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche grundsätzlich kraft Bundesrechts keine nachbarschützende Wirkung, es sei denn, es ergeben sich aus dem Inhalt des Bebauungsplans besondere Hinweise dafür, dass eine solche Wirkung vom Satzungsgeber gewollt war (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995, BauR 1995, 823, vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, RdNr.68 zu § 31 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
    Demgegenüber bejaht der VGH Baden-Württemberg generell eine nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen gegenüber dem jeweiligen Nachbarn, also z. B. der hinteren Baugrenze gegenüber dem Hinterlieger (z. B. Urteil vom 4.10.1983, BauR 1984, 52, dagegen Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, RdNr. 325 zu Art. 71 BayBO m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.11.1999 - 1 ZS 99.2884
    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging früher davon aus, dass Festsetzungen über die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen generell nicht nachbarschützend seien, da sie rein städtebaulichen Zwecken dienten und der Nachbar durch das Abstandsflächenrecht ausreichend geschützt werde; ausnahmsweise könne sich eine nachbarschützende Wirkung aus dem Bebauungsplan ergeben (BayVGH Urteil vom 17.4.1970, Nr. 77 I 69, Dirnberger a.a.O. RdNr.368, so wohl heute noch der 1. Senat vgl. Beschluss vom 22.11.1999, 1 ZS 99.2884 und im Ergebnis der 26. Senat, vgl. Beschluss vom 10.10.2000, 26 ZS 00.325).
  • VGH Bayern, 28.06.2002 - 14 CS 02.1498
    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
    Dagegen sieht der 14. Senat eine starke Vermutung für eine nachbarschützende Wirkung, wenn die Baugrenzen zu einer Verkürzung der Abstandsflächen führten, ansonsten bedürfe es eines besonderen Belegs dafür, dass die Festsetzungen nicht nur städtebaulichen Zielen dienten (z. B. Beschluss vom 28.6.2002, 14 CS 02.1498, Beschluss vom 23.10.2002, 14 ZB 01.2238).
  • VGH Bayern, 10.10.2000 - 26 ZS 00.325
    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ging früher davon aus, dass Festsetzungen über die Überbaubarkeit der Grundstücksflächen generell nicht nachbarschützend seien, da sie rein städtebaulichen Zwecken dienten und der Nachbar durch das Abstandsflächenrecht ausreichend geschützt werde; ausnahmsweise könne sich eine nachbarschützende Wirkung aus dem Bebauungsplan ergeben (BayVGH Urteil vom 17.4.1970, Nr. 77 I 69, Dirnberger a.a.O. RdNr.368, so wohl heute noch der 1. Senat vgl. Beschluss vom 22.11.1999, 1 ZS 99.2884 und im Ergebnis der 26. Senat, vgl. Beschluss vom 10.10.2000, 26 ZS 00.325).
  • VGH Bayern, 23.10.2002 - 14 ZB 01.2238
    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
    Dagegen sieht der 14. Senat eine starke Vermutung für eine nachbarschützende Wirkung, wenn die Baugrenzen zu einer Verkürzung der Abstandsflächen führten, ansonsten bedürfe es eines besonderen Belegs dafür, dass die Festsetzungen nicht nur städtebaulichen Zielen dienten (z. B. Beschluss vom 28.6.2002, 14 CS 02.1498, Beschluss vom 23.10.2002, 14 ZB 01.2238).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 14 CS 08.1170

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarschutz; Baugrenzen;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
    Mit Beschluss vom 7. August 2008 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 14 CS 08.1170 die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ab, auf den Inhalt der Entscheidung wird ebenfalls verwiesen.
  • VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 9 K 09.01103

    Klauselerinnerung; vorzeitige Klauselerteilung bei Kostenfestsetzungsbeschluss;

    Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung aus drei Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 6. November bzw. 3. Dezember 2008 und 23. Februar 2009, die Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach (AN 3 K 07.03505 und AN 3 S 08.00269) sowie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (14 CS 08.1170) betreffen.

    Am 21. Dezember 2007 erhob der Kläger Klage gegen eine den Beklagten vom Landratsamt ... erteilte Baugenehmigung (AN 3 K 07.03505).

    Das Verfahren in der Hauptsache (AN 3 K 07.03505) wurde mit Beschluss vom 11. September 2008 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.

    Mit weiterem Schreiben vom 23. April 2009 bat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den Kläger erneut um Mitteilung, ob es sich vorliegend um einen Antrag auf Entscheidung des Gerichts (Erinnerung) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. Februar 2009 im Verfahren AN 3 K 07.03505 handeln solle.

    die Vollstreckung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. November 2008 (AN 3 S 08.00269), vom 3. Dezember 2008 (14 CS 08.1170) und vom 23. Februar 2009 (AN 3 K 07.03505) für unzulässig zu erklären.

    Zur Begründung hat der Kläger im Wesentlichen vorgetragen, die Beiladung der Beklagten in den beiden Verfahren AN 3 K 07.03505 und AN 3 S 08.00269 sei zu Unrecht erfolgt.

    Vorliegend hat sich der Kläger allein darauf berufen, dass die den Kostenfestsetzungsbeschlüssen zu Grunde liegenden Entscheidungen (in den Verfahren AN 3 S 08.00269, AN 3 K 07.03505 und 14 CS 08.1170) inhaltlich unrichtig seien.

  • VG Ansbach, 29.11.2010 - AN 3 M 10.02104

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Am 21. Dezember 2007 erhob der Kläger Klage gegen eine den Beigeladenen vom Landratsamt ... erteilte Baugenehmigung (AN 3 K 07.03505).

    Das Verfahren in der Hauptsache (AN 3 K 07.03505) wurde mit Beschluss vom 11. September 2008 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.

    Mit weiterem Schreiben vom 23. April 2009 bat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den Kläger erneut um Mitteilung, ob es sich vorliegend um einen Antrag auf Entscheidung des Gerichts (Erinnerung) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. Februar 2009 im Verfahren AN 3 K 07.03505 handeln solle.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten, auch in den Verfahren AN 3 K 07.03505 und AN 9 K 09.01103, insbesondere die dort enthaltenen Schriftsätze und Entscheidungen, Bezug genommen.

  • VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 3 K 09.01103

    Kein Befangenheitsantrag bei Hinweis auf gängige Rechtsprechung

    Im Ausgangsverfahren (AN 3 K 07.03505) erhob der Kläger mit Schriftsatz vom 21. Dezember 2007 Klage gegen eine den Bauherren (und jetzigen Beklagten) mit Bescheid vom 21. November 2007 durch die damalige Beklagte erteilte Baugenehmigung.
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